Pflege daheim statt Pflegeheim
Pflege muss menschlich sein. An erster Stelle steht bei uns der liebevolle Umgang der 24-Stunden Pflegekräfte mit Ihren Angehörigen.
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Pflege daheim statt Pflegeheim
Das ist die PflegeHilfePlus
Die PflegeHilfePlus ist ein Verbund mehrerer Pflegeagenturen in ganz Deutschland, die mit persönlichen Ansprechpartnern jeweils vor Ort arbeiten. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, pflegebedürftigen Menschen und Angehörigen eine qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung zu Hause (24 Stunden Betreuung) zu ermöglichen, ohne dass Sie Ihre gewohnte Umgebung aufgeben müssen.
Das Personal
Erfahrene, fürsorgliche Pflege- und Betreuungskräfte aus Osteuropa wohnen mit in Ihrem Haushalt und erbringen alle Leistungen der Hauswirtschaft und der Grundpflege. Wir arbeiten dazu mit mehreren Partnern auf der Rechtsgrundlage des Europäischen Entsendungsrechts zusammen.
Das Versprechen
Unser Ziel ist es, aus mehreren Anbietern für Sie und Ihre Lieben das möglichst beste Betreuungsangebot zu finden.
Legalität und Transparenz sind uns dabei sehr wichtig. Alle Betreuungskräfte sind fest angestellt, sozialversichert und werden nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt.
Die PflegeHilfePlus steht dabei immer an Ihrer Seite als persönlichen Ansprechpartner vor Ort mit einer kompetenten Betreuung und Begleitung währen der gesamten Dienstleistung.
Ihre PflegeHilfePlus – Leben neu organisiert
Leistungen der PflegeHilfePlus
Pflegegradrechner
Orientierung zur eigenen Überprüfung eines bereits bestätigten Pflegegrades oder einer anstehenden Begutachtung
Rund um die Uhr
Pflege und Betreuung
Stundenweise
Betreuung
1500+ betreute Kunden vertrauen auf unseren Service
Betreute Kunden
Vermittelte Pflegekräfte
%
Zufriedenheit bei Kunden
Beraterstunden
Unsere Werte
Freie Entscheidung - Kein Zwang
Sie unterschreiben bei uns erst nach finaler Personalauswahl kurz vor der Anreise.
Optimierte Kosten
Wir arbeiten unabhängig mit mehreren Anbietern zusammen – Sie haben eine breite Auswahl für ein bestes Preis-/Leistungs-Verhältnis.
Vertrauen schaffen
Fairness
Schnelligkeit
Unterstützung und Rückhalt
Wählen Sie einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe
Wir arbeiten regional mit mehreren Partnern auf der Rechtsgrundlage des Europäischen Entsendungsrechts zusammen. Unser Ziel ist es, aus mehreren Anbietern für Sie und Ihre Lieben das möglichst beste Pflege- und Betreuungsangebot zu finden
Partner werden
Wir erweitern unser Netzwerk und bieten sowohl erfahrenen Pflegeagenturen als auch Neueinsteigern die Möglichkeit, in fairer Kooperation in unserem Wachstumsmarkt erfolgreich zu arbeiten.
FAQ
Häufige Fragen
Wer kann mir bei meinen Fragen helfen?
Erster Ansprechpartner sollte immer Ihre Pflegekasse sein. Jede Pflegekasse ist gesetzlich zur Pflegeberatung verpflichtet. Bei einem Krankenhausaufenthalt wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst der Klinik. Hilfe zur Suche der Pflegekasse finden Sie u.a. auch hier:
www.gkv-spitzenverband.de
Kann ich mich von der Arbeit freistellen lassen?
Das Familienpflegezeitgesetz regelt hier die Möglichkeiten. Diese sind: Das Familienpflegezeitgesetz regelt hier die Möglichkeiten. Diese sind:
- 10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung
- Sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz mit zinslosem Darlehen
- Familienpflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch
Mehr infos dazu finden Sie hier: www.wege-zur-pflege.de
Wie bekome ich Leistungen von der Pflegekasse?
Vorraussetzung für die finanzielle Unterstützung in Form von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine Anerkennung der Pflegebedürftigkei. Bei der Anerkennung stützt sich die Pflegekasse auf ein unabhängiges Gutachten, das z.B. vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder von MEDICPROOF erstellt wir.
Stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeeinstufung (Leistungsbeginn ab Antragstellung). Fordern Sie das Antragsformular bei Ihrer Pflegekasse an. Eine vorsorgliche telefonische Antragstellung ist möglich
Welcher Pflegegrad wird denn erteilt ?
Wir haben für Sie einen kostenfreien Pflegegradrechner auf unserer Homepage hinterlegt. Dieser kann Ihnen als Orientierung zur eigenen Überprüfung eines bereits bestätigten Pflegegrades oder auch bei einer anstehenden Begutachtung dienen. Alle Ergebnisse können Sie auch gern sofort ausdrucken. Sie finden den Rechner direkt auf unserer Startseite unter: www.pflegehilfeplus.de
Was macht der Pflegedienst?
Alles, was ein Arzt auf Rezept verschreibt, sind Leistungen der medizinischen Pflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V. Dazu zählen z.B. Wundverbände, Spritzen oder auch Medizinische Kompressionsstrümpfe. Diese Leistungen dürfen nur von Fachkräften, also einem Pflegedienst, erbracht werden.
Leistungen der Grundpflege können auch von Laien erbracht warden. Regelungen hierzu finden Sie im Sozialgesetzbuch (SGB) XI. Dazu zählen z.B. Körperhygiene, Nahrungsaufnahme oder Mobilität.
Bei der Suche nach einem Pflegedienst fragen Sie bitte auch Bekannte und Verwandte nach regionalen Unternehmen mit einem „Guten Ruf“.
Kann ich mich zur Pflege schulen lassen?
Sie können einen Pflegekurs besuchen. Pflegekassen und Pflegedienste bieten Pflegekurse an. Schulungen zu Hause sind teilweise auch möglich.
Nehmen Sie bei Demenzerkrankungen Ihrer Lieben unbedingt Hilfe an. Kontakte zu örtlichen Selbsthilfegruppen oder Einrichtungen finden Sie im Internet, z.B.: https://www.demenz-partner.de
Ist eine weitere volle Berufstätigkeit mit Pflege vereinbar?
Erfragen Sie die Möglichkeit einer gesetzlich Ihnen zustehenden Pflegezeit. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über flexible Arbeitszeiten. Informationen und Hilfe finden Sie auch bei Ihrer Pflegekasse. Weitere Infos: www.bmfsfj.de
Wer hilft, bei einem Notfall?
Prüfen Sie den Einsatz eines Hausnotrufsystems. Unabhängige Unterstützung im Notfall schafft Sicherheit. Erfragen Sie eine mögliche Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse. Wir empfehlen hier auf regionale Partner vor Ort zu setzen. Fragen Sie aktiv nach, ob der Anbieter eigene Kräfte vor Ort hat und wie schnell diese im Fall der Fälle vor Ort sein können.
Benötige ich eine Vollmacht?
Wenn Sie für andere handeln möchten, benötigen Sie immer eine Vollmacht. Im Bereich der Pflege sind eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung nötig. Örtliche Notare sind hier sehr gute Ansprechpartner. Mehr Infos unter: Wenn Sie für andere handeln möchten, benötigen Sie immer eine Vollmacht. Im Bereich der Pflege sind eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung nötig. Örtliche Notare sind hier sehr gute Ansprechpartner. Mehr Infos unter: www.bnotk.de/die-bundesnotarkammer
Wer bezahlt die Pflege?
Für die Pflege entstehen in jedem Fall Kosten. Die Pflegeversicherung zahlt den Pflegesatz, der sich in der Höhe nach dem Pflegegrad richtet. Voraussetzung ist die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI durch die Begutachtung des MDK. Gehen die Kosten darüber hinaus, müssen diese aus eigenen Einkünften und Vermögen des Pflegebebedürftigen oder durch Unterhaltsleistungen von Angehörigen gedeckt werden. Gegebenenfalls unterstützt auch das Sozialamt. Informieren Sie sich rechtzeitig und umfassend, am Besten, bevor der Pflegefall eintritt. Mehr Infos dazu: www.bmg.bund.de
Wie bereite ich mich auf eine Begutachtung ab?
Nehmen Sie sich Zeit und denken Sie nach, was Sie selbst noch zur Krankengeschichte wissen. Krankenhausaufenthalte und Krankeiten der Vergangenheit können wichtig sein. Schreiben Sie sich dies auf. Halten Sie möglichst Fotokopien der Krankenberichte des Krankenhauses oder des behandelnden Arztes bereit, wenn die Begutachtung erfolgt.
Bei der Begutachtung sollten weitere Angehörige anwesend sein.
Warum wird zu Hause begutachtet?
Der/die Gutachter/in soll den Pflegebedürftigen am Besten in einer ganz normalen Alltagssituation erleben. Deshalb findet die Begutachtung im häuslichen Bereich statt.
Kann ich meine Angehörigen auch selbst pflegen?
Können Sie die Pflegeleistung selbst dauerhaft und kontinuierlich erbringen? Seien Sie ehrlich zu sich und der/dem Pflegebedürftigen. Denn zur persönlichen Pflege durch Sie selbst gibt es inzwischen sehr gute Alternativen. Wohnen in den eigenen Wänden ist mit einer 24-Stunden-Pflege und -Betreuung möglich. Eine solche Person wohnt mit im Haushalt Ihrer Lieben. Wir von der PflegeHilfePlus vermitteln Ihnen diese Kräfte.
Gibt es noch weitere Entlastungen?
Prüfen Sie die Möglichkeiten von Tagespflege und anderen entlastenden Hilfen. Örtliche Pflegedienste können Ihre Partner sein. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Pflegekasse beraten.
Was sind denn die 4000 Euro für “Umbauten”?
Prüfen Sie, ob die Wohnung pflegegerecht ist. Besprechen Sie eventuell notwendige Umbau- maßnahmen zur „Verbesserung des individuellen Wohnumfelds“ im Vorfeld mit Ihrer Pflegekasse. Lassen Sie mögliche Kostenübernahmen prüfen. Ansprechpartner für eine Wohnumfeldberatung können auch Sanitätshäuser in Ihrer Nähe sein. Infos hierzu finden Sie u.a. auch hier: www.bmg.bund.de
Zählt die Pflege auch für die Rente?
Bei mindestens 10 Stunden Pflegezeit pro Woche klären Sie bitte die mögliche Entstehung von zusätzlichen Rentenanwartschaften mit Ihrer Pflegekasse. Weitere Infos finden Sie u.a. unter: www.bmg.bund.de