Pflegegrad berechnen
Wir haben für Sie einen kostenfreien Pflegegradrechner hinterlegt. Dieser kann Ihnen als Orientierung zur eigenen Überprüfung eines bereits bestätigten Pflegegrades oder auch bei einer anstehenden Begutachtung dienen. Alle Ergebnisse können Sie dort auch sofort ausdrucken.
Pflegegrade im Überblick
Pflegegrad | Anzahl Bewertungspunkte im Gutachten | Bedeutung |
1 | 12,5 bis unter 27 Punkte | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
2 | 27 bis unter 47,5 Punkte | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
3 | 47,5 bis unter 70 Punkte | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
4 | 70 bis unter 90 Punkte | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
5 | 90 bis 100 Punkte | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Unabhängig von der Höhe der Pflegegradeinstufung haben Sie folgende Wahlmöglichkeiten:
Entweder
Pflegegeld (ausschließliche Geldleistung) Angehörige, Freunde oder Bekannte pflegen den/die Versicherte(n).
Angehörige, Freunde oder Bekannte pflegen den/die Versicherte(n). Zur Unterstützung sind Beratungsbesuche durch Pflegekräfte verpflichtend vorgesehen. Das Pflegegeld wird am Monatsanfang ausgezahlt. Diese Beträge stehen Ihnen auch für unser Pflege- und Betreuungsmodell zur Verfügung.
Oder
Pflegesachleistung
Ein Unternehmen (z.B. ambulanter Pflegedienst) erbringt Leistungen der Grundpflege. Diese Tätigkeiten werden direkt mit der Pflegekasse rückwirkend für den vergangenen Monat abgerechnet. Grundlage ist eine Abtretungserklärung.
Oder
Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung
Ein Unternehmen (z.B. ambulanter Pflegedienst) erbringt Leistungen der Grundpflege. Diese Tätigkeiten werden direkt mir der Pflegekasse abgerechnet. Nicht ausgeschöpftes Budget wird erst danach anteilig als verringertes Pflegegeld an Sie überwiesen. Dadurch erfolgt die Auszahlung rückwirkend.
Finanzielle Untersützung für die häusliche Pflege
Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung in Form von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine Anerkennung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse. Bei der Anerkennung stützt sich die Pflegekasse auf ein unabhängiges Gutachten, das z.B. vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder von MEDICPROOF erstellt wird.
Hierbei soll ein(e) Gutachter(in) den Pflegebedürftigen am besten in einer ganz normalen Alltagssituation erleben.
Deshalb findet die Begutachtung im häuslichen Bereich statt. Halten Sie möglichst Fotokopien der Krankenberichte des Krankenhauses oder des behandelnden Arztes bereit, wenn die Begutachtung erfolgt.
Übrigens: Möchten Sie selbst
- ein Gefühl für die Bewertungskriterien oder das Begutachtungsverfahren bekommen?
- einmal einen möglichen Pflegegrad bestimmen?
- den aktuellen Pflegegrad Ihrer Angehörigen bestimmen?